Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei GrundstückeA. BV 1 - Flur 12, Flurstück 33um ein unbebautes, bewaldetes Grundstück (einfacher Laubbestand, verwildert, tlw. umgestürzte Bäume). Auf dem Grundstück befinden sich tlw. Grünabfälle.Laut Sachverständige soll das Grundstück zum Wertermittlungsstichtag (23.01.2025) nicht bebaubar sein. Es soll zudem langfristig als Ausgleichsfläche genutzt werden.Einzelverkehrswert: 8.000,00 €B. BV 2 - Flur 23, Flurstück 591um eine private Verkehrsfläche (Gehweggrundstück) mit Bushaltestelle und zwei Reklametafeln, still als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.Für die auf dem Flurstück 591 vorhandenen Reklametafeln soll ein Pachtvertag nicht vorliegen.Einzelverkehrswert: 500,00 €Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird DRINGEND angeraten!