Wirtschaftliche Einheit aus zwei Grundstücken, Hinterlieger, bebaut mit Einfamilienhaus und Nebengebäude, d. W. Hinterland (Freizeitgarten), insgesamt erschlossen über Fremdgrundstück, Erschließung gesichert mittels Wegerecht; rückwärtig baulich illegale/überalterte Nebengebäude vorhanden, Abbruch unterstellt.auf Flurstück 286, 79 qm groß: Einfamilienhaus: Reihenmittelhaus, zweigeschossig. nicht ausgebautes Dachgeschoss, nicht unterkellert, eingeschossiger Anbaubereich.auf Flurstück 70, 640 qm groß: tlw. Wohnbaufläche nach § 34 BauGB, tlw. Grünland nach §c 35 BauGB; bebaut mit einem zu Hobbyräumen ausgebauten Nebengebäude. eingeschossig, nicht unterkellert, Satteldach, tlw. Flachdach; außerdem abbruchreife Schuppengebäude.Wohnfläche im Hauptgebäude: ca. 58,50 qm; Hobbyraumfläche im Nebengebäude: 30,5 qm. Baujahr: unbekannt, späteres 19. Jahrhundert angenommen. Auf die Angaben zum Denkmalschutz wird verwiesen.Ansprechpartner der betreibenden Gläubigerin:Herr Gregor Schuschel Zeichen: BHW-GV-JUE-WA Kontakt: [email protected]