Bei den zu bewertenden Grundbesitzen handelt es sich um zwei Flurstücke, jeweils bebaut mit einem Zweifamilien- bzw. Einfamilienhaus. Beide Objekte sind jeweils eigengenutzt.Das Grundstück Tente 114 (Flurstück 237, Gutachten 034 K 015/25 – A) ist mit einem freistehenden, nur geringfügig unterkellerten, II-geschossigen Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (ohne Baugenehmigung) sowie mit Schuppen- und Carportanbauten bebaut. Nach Eigentümerangabe sollen die Teilunterkellerung und das Erdgeschoss fast 400 Jahre alt sein. Der Schuppenanbau ist auf das benachbarte Flurstück 164 überbaut. Wohnfläche EG ca. 98 m², OG und DG ca. 154 m².Das Grundstück im Weidenweg 1 (Flurstück 164, Gutachten 034 K 015/25 – B) ist mit einem freistehenden, nicht unterkellerten, I-geschossigen Einfamilienhaus und mit mehreren Holzschuppen bebaut, Baujahr 1960. Wohnfläche ca. 78 m².Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.