Laut Wertgutachten handelt es sich sämtlich um Landwirtschaftsflächen bzw. Grünland. Alle Grundstücke sind optisch vergleichsweise ähnlich, sie sind räumlich durch einen einfachen Weidezaun getrennt. Auf dem Flurstück 81 befindet sich ein überaltertes Scheunengebäude. Das Flurstück 104 ist räumlich durch einen Bachlauf getrennt und erschwert erreichbar. Die weiteren sieben Grundstücke mit Größen zwischen rd. 100 m² bis 2.150 m² sind zu klein und unregelmäßig im Zuschnitt und nicht selbständig nutzbar. Sie werden als wirtschaftliche Einheit bewertet (Flurstücke 97, 98, 99, 100, 101, 102 und 103). Sämtliche Grundstücke liegen im Außenbereich. Laut Bebauungsplan ist eine Bebauung nicht möglich.Die Flurstücke 81 und 97 grenzen unmittelbar an den asphaltierten Wirtschaftsweg "Heilige Seele".