Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Nr. 5 des Aufteilungsplans) im 1. OG mittig des Haupthauses eines Mehrfamilienwohnhauses nebst Anbau, Nebengebäuden und zwei Garagen, Ursprungsbaujahr 1898/Baujahr (fiktiv) 1977, ca. 22 m² Wfl., erhebliche Bauschäden/-mängel.Die Eigentumswohnung Nr. 5 wird zusammen mit dem Eigentumswohnung Nr. 4 und dem Eigentumswohnung Nr. 3 in der Örtlichkeit als wirtschaftliche Einheit genutzt und ist zum Wertermittlungsstichtag (= 16.01.2025) als Einheit vermietet.Die Eigentumswohnung Nr. 5 hat keine Wohnungstür! Küchenanschlüsse sind nicht vorhanden und noch einzubringen. Es sind bauordnungsrechtliche Verfahren betreffend das Flurstück 1207 anhängig.Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!