Wie Sie Informationen zur Immobilie in Zwangsversteigerung finden
Je mehr Informationen Sie zur Immobilie sammeln, desto niedriger ist Ihr Risiko eines Fehlkaufs.
Hier einige Tipps:
- Die Immobilie besichtigen
- Nachbarn ansprechen
- Exposé und Gutachten online bestellen. Die Objektunterlagen können Sie auf unserer Seite bestellen.
- Informationen bei Ämtern einholen. Grundbuchauszüge einsehen. In der Regel finden Sie diese auch oft im Verkehrswert Gutachten.
- Verkehrswert Gutachten studieren. Im Auftrag der Bank durch einen Sachverständigen erstellt, soll mit diesem Gutachten der Wert der Immobilie ermittelt werden.
Ablauf einer Zwangsversteigerung
Die Versteigerung besteht aus drei Phasen:
- Eröffnung: Die Eröffnung ist ein sehr wichtiger Teil des Termins. Hier nämlich werden Bekanntmachungen zum Objekt vorgetragen. Anschließend wird das Mindestgebot festgelegt.
- Bieter Stunde: Das ist die eigentliche Versteigerung. Bieter können hier mindestens 30 Minuten lang Gebote abgeben. Um selbst zu bieten, ist es erforderlich, dass Sie sich ausweisen und 10% des Verkehrswertes in Form eines Bankschecks vorlegen. Sie können die Sicherheitsleistung auch per Banküberweisung tätigen ( Die Sicherheitsleistung MUSS min. 3-5 Werktage vor dem Versteigerungstermin auf dem Konto des Amtsgerichts sein! ).
- Verhandlung über den Zuschlag: Ist das letzte Gebot eingegangen, wird die Auktion geschlossen und über den Zuschlag verhandelt.Maßgeblich ist die 5/10-Grenze. Diese besagt, dass das höchste abgegebene Gebot einschließlich der zu übernehmenden Rechte in der Bieterstunde mindestens 50 % des Verkehrswerts erreichen muss. Ist dies nicht der Fall, wird der Zuschlag nicht erteilt.Oberhalb der 5/10-Grenze greift die 7/10-Grenze. Sie ermöglicht jedem Gläubiger einen Antrag auf Verweigerung des Zuschlags, wenn das Höchstgebot nicht mehr als 70 % des Immobilienwerts erreicht.Wird der Zuschlag auf Basis dieser beiden Grenzen verweigert, so wird eine zweite Versteigerung angesetzt. In dieser gilt dann lediglich das geringste Gebot. Die 5/10- und die 7/10-Grenze sind dann nicht mehr gültig.